Helge Reichert

Privathaftpflicht
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             Helge Reichert

Grundlage ist der §823 BGB:
Jeder ist für Schäden, die er verursacht unbegrenzt haftbar
.



Privathaftpflicht
Unfallinvalidität
Berufsunfähigkeit
Altersvorsorge
Hausrat und Wohngebäude
Rechtschutz
Pflegevorsorge
KFZ
Ergänzung für ges. Versicherte
Auslandsreise-KV




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Wenn Sie ein Haus ohne Fundament bauen bricht es irgend wann zusammen.

Was nutzt die beste Altersvorsorge, die tollste Baufinanzierung oder die billigste Hausratversicherung wenn Sie
durch eine Unachtsamkeit jemandem einen Schaden zufügen
und mit Ihrem Vermögen und Ihrem Einkommen dafür einstehen müssen?


Die meisen Aktivitäten unternimmt man doch mit Freunden und Bekannten.

Schlimm ist es dann doch wenn man so jemandem einen Schaden zufügt und dieser dann ewig auf seine Entschädigung warten muß.

Oft geht dann  auch noch die Freundschaft in die Brüche.


Stellen Sie sich einmal vor, Sie verusachen einen Personen oder Sachschaden bei:

  • sportlichen Aktivitäten wie
    • fahrradfahren
    • joggen
    • inlineskating
    • ski- u. snowboardfahren
  • gesellschaftlichen Aktivitäten
    • schwenken im Garten
      (für nichtsaarländer "grillen")
    • im Gasthaus
    • beim Einkaufen
    • bei Freunden
  • Kinder
    • in der Schule
    • beim spielen
    • Aufsichtspflicht verletzt od. nicht



Viele Menschen sind nie die Schädiger, sondern  immer die Geschädigten.
Wenn Sie auch zu diesen gehören, fragen Sie sich natürlich, "Was nutz mir eine Haftpflichtversicherung, wenn mir jemand, der weder Vermögen, Einkommen oder eine Haftpflichtversicherung hat einen Schaden zufügt?"
Um auch diesen Fall abzudecken sollte Ihre Haftpflichtversicherung die Erweiterung

Ausfalldeckung

haben.





Die Prämien liegen in diesem Bereich zwischen 46 € und 200 €







Muss ich eine Drohne wirklich versichern? Ganz eindeutige Antwort,



JA!

Der Gesetzgeber hat das unmissverständlich geregelt und lässt da auch keinen Spielraum. (§37 des LuftVG) Egal ob gewerblich genutzt oder nur als Hobbyflieger. Ein Haftpflichtversicherung für den Drohnenflug ist Pflicht. Dabei handelt es sich um einen sogenannte Luftfahrthaftpflicht.

Die normale private Haftpflichtversicherung deckt das auch nicht ab, da in den guten Standard-Tarifen eine Gewichtsbegrenzung (250g) besteht, und in den Premium-Tarifen z.T. bis 5 KG. Es ist also zwingend notwendig eine Haftpflichtversicherung für die Drone abzuschließen.

Letztendlich macht es auch Sinn, es kann wirklich viel passieren, die Drohne stürzt ab,beschädigt Autos oder auch Personen und das kann dann mal schnell richtig teuer werden.



Die einfachste und kostengünstige Variante ist statt einer separaten DronenHaftpflicht, die doch schon mal 100 € kostet, die Erweiterung der Privathaftpflicht in Exklusiv- oder Premiumdeckung, die dann lediglich 20 € kostet und Dronen bis 5 Kg absichert. Zusätzlich auch noch andere Leistungsverbesserungen enthält.








 
Schicken Sie mir eine email und wir reden darüber
.

agentur@helgereichert.de

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