Erwerbsminderung

 


Helge Reichert

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 Helge Reichert




ist seit dem 01.01.2001 ein noch wichtigeres Thema als zuvor

Die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente

wurde durch die niedrigere Erwerbsminderungsrente ersetzt


früher:

Berufs- und Erwerbsunfähigkeit

Wenn Sie ein Haus ohne Fundament bauen bricht es irgend wann zusammen.

Was nutzt die beste Altersvorsorge, die tollste Baufinanzierung oder die billigste Hausratversicherung wenn Sie durch eine Krankheit Ihre Arbeitkraft ganz oder teilweise verlieren?

Von welchem Einkommen werden Sie diese Dinge
dann bezahlen?

Durch die Rentenreform 2001 gibt es wieder erhebliche Einschnitte in der BU/EU- Versorgung.

Die BU/EU-Rente wurde am 01.01.2001 durch die Erwerbsminderungsrente abgelöst. Hier gibt es dann drei Stufen:

  • mehr 6 Stunden arbeiten können
  • weniger als 6 Stunden aber mehr als 3 Stunden arbeiten können
  • weniger als 3 Stunden arbeiten können

In irgendeiner Tätigkeit

weiter

Stellen Sie sich einmal vor:

  • Sie erkranken länger als 6 Monate

  • liegen länger als 6 Monate durch einen Unfall im Krankenhaus

  • können nur noch den halben Tag arbeiten

  • können Ihren Beruf nicht mehr ausüben

Dann sind Sie Berufsunfähig

oder

  • Sie können nie mehr arbeiten, in keinem Beruf

Dann sind Sie Erwerbsunfähig

In beiden Fällen zahlt Ihre private Berufsunfähigkeits- versicherung


Was sollte eine
Berufsunfähigkeitsversicherung abdecken?
Summe

Die meisten BU-Versicherungen haben eine Risikolebensversicherung als Trägerversicherung. Diese sind oft günstiger als die Selbständige BU-Versicherungen.

Ganz schlecht sind BU-Versicherungen in Kapital- oder privater Rentenversicherung.

Viel zu teuer und mit Knebelwirkung ausgestattet.

  • an die individuellen Bedürfnisse der Familie angepaßt sein

  • Die BU-Rente sollte die Lücke zwischen gesetzlicher Erwerbsminderungsrente und Ihrem Nettoeinkommen abdecken.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente gibt es

ganz fürzur Hälfte füroder garnicht für
weniger als 3 Stundenweniger als 6 Stundenmehr als 6 Stunden arbeitsfähig

arbeitsfähig für irgendeine Tätigkeit


Die gesetzlich Ewerbsminderungsrente beträgt ca. 40% Ihres Bruttoeinkommens.

Die halbe Erwerbsminderungsrente beträgt ca. 20% Ihres Bruttoeinkommens.


Allerdings auch nur wenn Sie schon 60 Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Berufsanfänger und Studenten bekommen

nichts


Beispiel:

Brutto :                             volle EMi-Rente                           1/2 EMi-Rente
5000 Euro       X 40%  =  2000 Euro             X 1/2     =         1000 Euro

Netto:                               2800 Euro                                      2800 Euro
Lücke:                       800 Euro                             1800 Euro

Nun können Sie anhand Ihres Einkommens Ihre BU/EU-Lücke selbst ausrechnen.



Sie wollen wissen, warum diese Kombination.

Schicken Sie mir eine email und wir reden darüber.

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und ich setze mich mit Ihnen in Verbindung.

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